Schulversäumnisse/Krankheit

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern

Die Eltern (Erziehungsberechtigte) sorgen für:

  • regelmäßigen Schulbesuch
    • pünktliches Erscheinen zum Unterricht
    • tägliche Kontrolle der E-Mails und des Kalenders auf IServ (www.gs-wehrendorf.net) sowie der Postmappe in der Schultasche

    Krankheit

    Schriftliche Entschuldigung der Eltern per E-Mail bis 7.55 Uhr an diese Adresse:

    info@gs-wehrendorf.net

    Bitte nutzen Sie für die Krankmeldung ausschließlich diese Adresse und nicht z.B. die Adresse der Klassenlehrerin! Die Klassenlehrkraft wird von uns automatisch informiert. Sollte Ihr Kind eine ansteckende, meldepflichtige Krankheit haben (z.B. Scharlach, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten usw.), so teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit:

    Sehr geehrte Schulleitung,

    mein/unser Kind _____________ aus der Klasse ___ kann heute/vom ___ bis ___   

    leider nicht zur Schule kommen, da es an _______________erkrankt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Name des/der Erziehungsberechtigten

    • Falls Sie keinen Internetzugang haben, so können Sie auch bis 7.55 Uhr eine schriftliche Entschuldigung in den Briefkasten der Schule werfen.
    • (Sollte ihr Kind nur einen einzigen Tag wegen Krankheit fehlen, so genügt auch eine telefonische Mitteilung bis 7.55 Uhr auf unserem Anrufbeantworter unter der Telefonnummer: 05472/2226).
    • In Einzelfällen behält sich die Schulleitung vor, ein ärztliches Attest zu verlangen.

    Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen (ganze Tage).

    • 1 Tag:
      • schriftlich bei der Klassenleitung zu beantragen. Diese entscheidet über die Genehmigung.
    • Länger als 1 Tag:
      •  schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Diese entscheidet über die Genehmigung.
      • Begründung / Belege notwendig
      • Antrag bitte 4-6 Wochen vor einem besonderen Anlass stellen!

    Fehlen ohne Entschuldigung

    • Schulpflichtverletzung
    • Elterngespräch
    • Vermerk in der Schülerakte
    • Bei anhaltender Schulpflichtverletzung: Meldung an das Ordnungsamt

    Hausaufgaben bei Krankheit

    Die Eltern des erkrankten Kindes sind allein verantwortlich dafür, dass Sie die versäumten Unterrichtsinhalte und die zu erledigenden Hausaufgaben z.B. durch Anrufe bei Mitschülern oder Abholung der Materialien in Erfahrung bringen und die Aufgaben möglichst zügig in den nächsten Tagen vom Kind nachgeholt werden.

    Die Lehrkräfte bemühen sich bei längeren Erkrankungen des Kindes (z.B. eine ganze Woche), ein Formular auszufüllen, auf dem die wichtigsten Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben der letzten Tage stehen. Dieses Formular legen sie gemeinsam mit den passenden Arbeitsblättern in die sogenannte Krankenmappe des Kindes. Wichtig: Es gibt aufgrund der Vielzahl der für eine Lehrkraft zu erledigenden Aufgaben keinerlei Garantie, dass ein solches Formular an einem bestimmten Tag ausgefüllt werden kann. Letztlich bleiben immer die Eltern des erkrankten Kindes für die Hausaufgaben zuständig.

    Sonstige Fragen? Probleme? Informationen?

    Die Lehrkräfte, das Sekretariat und die Schulleitung, beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns über 05472/2226 oder über unsere E-Mail-Adressen:

    info@gs-wehrendorf.net (= Sekretariat/Schule) oder

    vorname.nachname@gs-wehrendorf.net (= Lehrkräfte)

     

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